Agrarrecht

Wir sind auf dem gesamten Gebiet des Agrarrechts tätig. Dazu zählen insbesondere das landwirtschaftliche Erbrecht, in Norddeutschland durch die Höfeordnung geregelt, sowie das Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht. Mit den Landwirtschaftsgerichten sind besondere Abteilungen bei den Gerichten für diese Rechtsgebiete eingerichtet. Auch im Bereich des öffentlichen Rechts gibt es besondere Regelungen für die Landwirtschaft, bsp. bei Flurbereinigungsverfahren, die Privilegierung für das Bauen im Außenbereich, aber auch die Agrarförderung. Zum Agrarrecht gehören des Weiteren das Tierseuchen- und Tierschutzrecht, das Saatgutverkehrsrecht und das Agrarumweltrecht. Ebenso vertreten wir unsere Mandanten, zu denen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Körperschaften des öffentlichen Rechts zählen, auf den Gebieten Landpachtrecht, Jagdrecht, landwirtschaftliche Kooperationen, Bewirtschaftungsverträge und bei dem Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe. Daneben werden wir in öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren (insbesondere nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Baugesetzbuch) tätig.

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