Arbeitsrecht

Ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Arbeitsrecht. Hier beraten und vertreten wir gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Auf Arbeitgeberseite sind wir insbesondere für Unternehmen und Vereine auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts tätig. Dazu gehört insbesondere die Formulierung von Dienst- und Arbeitsverträgen. Die Beratung bei geplanten Betriebsänderungen einschließlich der Verhandlungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans sowie bei sonstigen Betriebsvereinbarungen ist ebenso Bestandteil der Leistungen unseres Arbeitsrechtsdezernats wie die Vertretung von Arbeitgebern im Rahmen von Einigungsstellenverfahren.

Des Weiteren beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dazu gehört insbesondere die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren. Schwerpunktmäßig befassen wir uns des Weiteren mit den Rechten von freien Mitarbeitern sowie der Lösung von Problemen während des Bestehens und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, jeweils unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Bezüge. Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören außerdem Fragen der Urlaubsgewährung, der Versetzung, der Auslandsentsendung und Karenzentschädigung.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst und im kirchlichen Bereich. Neben unserer juristischen Kompetenz verfügen wir auch über ein umfassendes Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen von arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Darüber hinaus bieten wir bundesweite Prozessvertretung bei allen Arbeitsgerichten.

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