Gaststätten- und Gewerberecht

Geht es um eine gewerberechtliche Untersagung, die Erteilung einer Gaststättenkonzession oder sonstige Fragen des Gaststätten- und Gewerberechts, sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.

Das Gaststättenrecht regelt die Voraussetzungen für die Erteilung und den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, deren Umfang, etwaige Auflagen und mögliche Versagungsgründe. In Landesvorschriften sind Zuständigkeiten und umfangreiche weitere Details geregelt, insbesondere zum Nichtraucherschutz. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bei allen diesbezüglichen Fragen. Ebenso vertreten wir Ihre Interessen im Bereich des Gewerberechts, insbesondere auf dem Gebiet der Handwerksordnung, der Güter- und Personenbeförderung, des Ladenschlussgesetzes und der Energiewirtschaft.

 

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