Haftungsrecht der freien Berufe

Die freien Berufe der Apotheker, Architekten, Ärzte, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen, die sich in besonderem Maße auf das Haftungsrecht dieser Berufgruppen beziehen. Wir vertreten unsere Mandanten auf diesem Gebiet bundesweit gerichtlich und außergerichtlich und unterstützen diese sowohl bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche als auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung sind wir in der Lage, unsere Mandanten kompetent und professionell bei schwierigen Haftungsfragen zu beraten und zu vertreten. Eine frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist zur erfolgreichen Wahrung der Rechte der Mandanten in der Regel unerlässlich.

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