Maklerrecht

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Maklerrechts. Unsere Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf Immobilienmakler, sondern auch auf die Beratung von Handelsmaklern und Versicherungsmaklern unter Berücksichtigung der jeweils geltenden besonderen gesetzlichen Vorgaben. Daneben beschäftigen wir uns mit Fragen des Haftungsrechts von Maklern und werden bei der Durchsetzung von Ansprüchen tätig. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei Fragen der Vertragsgestaltung und Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche.

 

Kompetenz.

Verlässlichkeit.

Kontinuität.

 

Spezialisierte Rechts-
und Fachanwälte -
Ihr gutes Recht!