Nationales und Internationales Vertragsrecht

Im Bereich des Vertragsrechts erstreckt sich unsere Beratung zunächst auf alle gängigen zivilrechtlichen Vertragstypen aus folgenden Bereichen:

  • Kauf- und Werkvertragsrecht,
  • Bürgschaftsrecht und Garantieversprechen,
  • Darlehensvertragsrecht,
  • Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertragsrecht,
  • Leasing- und Franchisevertragsrecht,
  • Reisevertragsrecht,
  • Schenkungsrecht.

Wir erstellen für unsere Mandanten auf die jeweiligen Interessen abgestimmte Verträge und beraten bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei das Kauf- und Werkvertragsrecht. Hier vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen.

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