Im Bereich des Vertragsrechts erstreckt sich unsere Beratung zunächst auf alle gängigen zivilrechtlichen Vertragstypen aus folgenden Bereichen:
Wir erstellen für unsere Mandanten auf die jeweiligen Interessen abgestimmte Verträge und beraten bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei das Kauf- und Werkvertragsrecht. Hier vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen.
Spezialisierte Rechts-
und Fachanwälte -
Ihr gutes Recht!