Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht ist das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen. Das Wettbewerbsrecht gehört zum sog. gewerblichen Rechtsschutz und ist damit eine Kernkompetenz von Herrn Rechtsanwalt Theermann, der zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten in allen wettbewerbsrechtlich Fragen, u. a. bei der

- Abmahnung wettbewerbswidriger Geschäftshandlungen (bspw. Behinderung von Mitbewerbern, irreführende Werbung, Verstöße gegen verbraucherschützende Normen),

- Abwehr unberechtigter Abmahnungen,

- Prüfung von Webseiten auf möglicherweise wettbewerbswidrige Inhalte,

- Durchsetzung bzw. Abwehr von Auskunfts- Schadensersatzforderungen.

Dabei vertreten wir unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, insbesondere bei der Erlangung bzw. der Abwehr einstweiliger Verfügungen.

Wir stehen unseren Mandanten auch im Vorfeld beratend zur Seite, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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