Nun auch Mitsubishi in Abgasskandal verwickelt

 

Im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am 21.01.2020 mehrere Geschäftsräume des Automobilkonzerns Mitsubishi und mit diesem zusammen arbeitender Zuliefererbetriebe in Nordrhein-Westfallen, Niedersachsen, Bayern und Hessen durchsucht. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt erklärte in einer Mitteilung, es gehe um Verdachtsfälle bei Fahrzeugen der Marke Mitsubishi mit 1,6 Liter ab Baujahr 09/2015 und 2,2 Liter 4-Zylinder Dieselmotoren ab Baujahr 11/2012 der Abgasnormen Euro5 und 6.

Hier bestehe der Verdacht, dass die Motoren mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen seien, „die dafür sorgt, dass die zulässigen Grenzwerte für Stickoxyde zwar auf dem Prüfstand, nicht jedoch im Realbetrieb eingehalten werden“, teilte die Sprecherin mit. Die Verwendung derartiger Einrichtungen ist durch EU-Recht untersagt. Auch dem VW-Konzern, den Tochtergesellschaften Audi, Seat und Skoda, der Porsche AG und dem Hersteller Daimler waren bereits entsprechende Vorwürfe gemacht worden. Die Richtigkeit hat sich hier schon größtenteils erwiesen.

Ziel der Durchsuchungen war es, Beweise zu sichern, die Aufschluss über „die Abschalteinrichtung, deren Bewerbung und der Verantwortlichkeit“ geben, hieß es weiter. Personen, die Neuwagen der betreffenden Modelle seit 2014 unmittelbar vom Hersteller erworben haben, werden seitens der Behörden gebeten, sich als Zeugen bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Die dazu nötigen Informationen und Formulare können unter www.polizei.hessen.de/aktuelles/dieselabgasverfahren abgerufen werden.

Bisher galten die japanischen Hersteller als nicht von den Manipulationen betroffen. Jetzt zeigt sich auch bei Mitsubishi, dass dort die Abgasreinigung nicht „mit rechten Dingen“ zuging. Ungewöhnlich ist, dass hier die Aufklärung direkt mit einem Strafverfahren gegen die Verantwortlichen beginnt. Sollten Sie Käufer eines Mitsubishi mit einem der betroffenen Motoren sein, dürften Ihnen Schadenersatzansprüche und das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zustehen. Gegenüber dem Händler wird eine Rückabwicklung möglich sein, solange die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach Kauf noch nicht abgelaufen ist, anderenfalls dürfte auch gegen den Hersteller selbst ein Anspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung bestehen. Wir helfen Ihnen gerne mit unserer jahrelangen Erfahrung auf diesem Gebiet Ihre Ansprüche durchzusetzen.

In unserer Kanzlei bearbeiten die Mandate im Bereich Abgasskandal die Kollegen Andreas Genze und Sebastian Schlüter in Oldenburg und Kathrin Schmidt in Hude.

 

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