Neue BGH-Urteile zu Schönheitsreparaturen im Rahmen eines Mietvertrags

 

Am 08.07.2020 hat der BGH zwei neue Urteile zum Thema „Schönheitsreparaturen“ gesprochen. Den Entscheidungen lag im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zugrunde:

Ein Mieter hatte sich an seinen Vermieter gewandt und diesen aufgefordert, Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung durchzuführen. Die Wohnung war zuvor unrenoviert und insofern als vertragsgemäß an den Mieter übergeben worden. Allein aus diesem Grunde schuldete der Mieter Schönheitsreparaturen selbst nicht. Weil sich im Laufe der Mietzeit der Dekorationszustand der Wohnung weiter verschlechtert hatte, begehrt der Mieter eine Renovierung durch den Vermieter.

Im Grundsatz hat der BGH entschieden, dass der Vermieter tatsächlich tätig werden muss. Lediglich der Umfang ist im Einzelfall zu prüfen. Sollte durch eine Renovierung ein besserer Zustand hergestellt werden, als zu Beginn des Mietverhältnisses, muss von Seiten des Mieters ein Ausgleich erfolgen, denn es werden auch Gebrauchsspuren des Mieters entfernt. Das heißt im Ergebnis, dass der Mieter eine frische Renovierung verlangen kann, sich unter Umständen aber an den Kosten angemessen beteiligen muss.

Der BGH hat nicht abschließend entschieden, sondern die Verfahren an die jeweiligen Berufungsgerichte zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Allerdings hat der BGH eine klare Richtung für die weiteren Entscheidungen aufgezeigt. Festzuhalten bleibt, dass Mieter, sofern sie selbst zur Vornahme von Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet sind, diese von ihrem Vermieter verlangen können, jedoch nicht unter allen Umständen. Es kommt immer auf eine Betrachtung im Einzelfall an. So gilt auch für Vermieter, dass diese entsprechende Forderungen ihrer Mieter eingehend prüfen sollten. Eine eingehende anwaltliche Prüfung der Sach- und Rechtslage ist in diesen Fällen unerlässlich. Hierbei unterstützen die Kolleginnen und Kollegen in unserer Kanzlei Sie gern. Ihre Ansprechpartner sind Frau Rechtsanwältin Kathrin Schmidt in Hude und Herr Rechtsanwalt Andreas Genze in Oldenburg.

 

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