Ihr Rechtsanwalt für Medizinrecht in Oldenburg

Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Koch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist eine seit über hundert Jahren etablierte Rechts- und Fachanwaltssozietät in der niedersächsischen Großstadt. Eines derjenigen Rechtsgebiete, auf denen die Anwaltskanzlei ihre Mandanten sowohl rechtsanwaltlich als auch fachanwaltlich berät und vertritt, ist das Arzt-, Arzthaftungs- und Medizinrecht.

Als Fach- und Rechtsanwalt für Medizinrecht beraten und vertreten wir Patienten und Ärzte bei der Wahrung ihrer Interessen im Rahmen des Arzthaftungsrechtes. Auf dem Gebiet der Interessensvertretung von Krankenhäusern aus der Region bis hin zum Raum Weser-Ems haben wir eine jahrzehntelange Erfahrung. Ärzte und Apotheker beraten wir außergerichtlich in berufs- sowie standesrechtlichen Fragen und vertreten sie gerichtlich ebenso wie außergerichtlich. Die Rechtsvertretung unserer Mandanten geschieht sowohl zivil- als auch strafrechtlich, und für Arzthaftpflichtfragen auch vor den dafür zuständigen Schlichtungsstellen.

Medizinrecht – facettenreiches Querschnittsgebiet mit mehreren bis vielen Beteiligten

Ein Rechtsanwalt für Medizinrecht, der sich seit Mitte der 2000er-Jahre auch als Fachanwalt qualifizieren kann, arbeitet mit einer Vielzahl an Gesetzen und Gerichtsurteilen als Rechtsgrundlagen. Im Vordergrund steht die Arzthaftung als Schadensersatzpflicht gegenüber dem behandelten Patienten. In der Gebührenordnung für Ärzte sowie in der für Zahnärzte ist die Honorierung im Detail geregelt. Dennoch gibt es immer wieder unterschiedliche Auffassungen oder auch Spannungen über die Art und Höhe des Arzthonorars. Zu den weiteren Beteiligten rund um das Arzt- und Arzthaftungs- sowie das Medizinrecht gehören die öffentlich und privat geführten Krankenhäuser, Kranken- und Pflegekassen, Versicherungsträger, Ärztekammern oder auch die Kassenärztliche Vereinigung, kurz KV. Oftmals gehen das öffentlich-rechtliche und das private Recht fließend ineinander über.

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