Versicherungsrecht

Wir beraten und vertreten Versicherer und Versicherungsnehmer auf allen Gebieten des Versicherungsrechts, das eine weitere Kernkompetenz unserer anwaltlichen Tätigkeit darstellt. Versicherer unterstützen wir seit Jahrzehnten außergerichtlich und gerichtlich bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und der Durchsetzung von Regressforderungen. Versicherungsnehmer beraten wir vor Abschluss von Versicherungsverträgen und vertreten sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in allen Sparten, insbesondere in der Kraftfahrtversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung, der betrieblichen und privaten Haftpflichtversicherung, der Sachversicherung (Feuer-, Gebäude- und Hausratversicherung), der privaten Krankenversicherung, der Lebens- und Unfallversicherung, der Transportversicherung, technischer Versicherungen sowie der Rechtsschutzversicherung. 

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