Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine weitere Kernkompetenz unserer Kanzlei. Wir vertreten seit Jahrzehnten eine große Regionalbank sowie andere Bankhäuser in allen Fragen des Bankrechts. Daneben vertreten wir Kunden und Anleger.

Das breite Spektrum der gerichtlichen und außergerichtlichen Interessenvertretung unserer Mandanten erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:

  • Kredit- und Kreditsicherungsrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Beratung nach dem Wertpapierhandelsgesetz

In diesem Rechtsgebiet vertreten Sie die Kollegen Wolfgang LemkeDr. jur. Marcus Rolfes LL.M., Dirk Theermann und Maren Waruschweski.

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