Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der gesamten Staatsverwaltung und regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Zum Verwaltungsrecht gehören insbesondere:

  • das Ordnungsrecht und das Recht der Gefahrenabwehr,
  • das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht,
  • das Kommunalrecht,
  • das Abgabenrecht,
  • das Versammlungsrecht,
  • das Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsaufsichtsrecht,
  • das Umweltrecht, wie das Immissionsschutzrecht, das Abfallrecht und das Wasserrecht,
  • das Schul- und Hochschulrecht,
  • das öffentliche Dienstrecht,
  • das Beamtenrecht und
  • das Wehr- und Zivildienstrecht.

Unsere Mandanten, zu denen sowohl Privatpersonen als auch Körperschaften des öffentlichen Rechts zählen, vertreten wir in allen Bereichen des Verwaltungsrecht außergerichtlich und gerichtlich. Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen insbesondere im öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, im Kommunalrecht und im öffentlichen Dienstrecht.

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