Notare

Für bestimmte Verträge und Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass diese vor einem Notar errichtet werden müssen. Der Notar übt ein öffentliches Amt aus und stellt sicher, dass alle Beteiligten vor Abschluss eines solchen Vertrages oder Rechtsgeschäfts unabhängig beraten werden und sich über die Tragweite ihrer Erklärungen vollständig und rechtzeitig im Klaren sind. Die notarielle Form ist beispielsweise für den Erwerb von Grundvermögen, bei Ehe- und Erbverträgen und Gesellschaftsverträgen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft vorgeschrieben. In unserer Kanzlei stehen Ihnen drei amtierende Notare, sowie zwei Notare a.D. zur Verfügung, die Ihnen allen notariellen Fragen gerne mit Kompetenz zur Seite stehen.

 

Kompetenz.

Verlässlichkeit.

Kontinuität.

 

Spezialisierte Rechts-
und Fachanwälte -
Ihr gutes Recht!