Ihr zuverlässiger Rechtsanwalt für Mietrecht in Oldenburg

Wir sind sowohl auf dem Gebiet des privaten als auch des gewerblichen Mietrechts tätig. Insbesondere beraten und vertreten wir unsere Mandanten, zu denen sowohl Mieter als auch Vermieter gehören, in allen Angelegenheiten der Wohnraummiete, wie etwa bei Kündigung, Räumung, Zwangsvollstreckung und Mieterhöhung. Daneben empfiehlt sich gerade bei der Gewerberaummiete eine frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung im Vorfeld von Vertragsabschlüssen, um die Vertragsverhandlungen im Sinne des Mandanten zu beeinflussen. Wir gestalten Mietverträge professionell, um langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Kommt es im Laufe eines Mietverhältnisses zu Auseinandersetzungen, bieten wir unseren Mandanten umgehende anwaltliche Beratung und Hilfe an, um größeren Schaden und sonstige Nachteile abzuwenden. Insbesondere bei Zahlungsverzug des Mieters ist sofortiges Handeln angezeigt.

Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Eigentümer, Eigentümergemeinschaften sowie WEG-Verwalter in allen relevanten Rechtsfragen und begleiten unsere Mandanten auf Eigentümerversammlungen. Die Komplexität des Wohnungseigentumsgesetzes und eine nur schwer überschaubare Rechtsprechung machen eine professionelle anwaltliche Beratung auf diesem Gebiet häufig unerlässlich, weshalb frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.

Unsere anwaltliche Beratung erstreckt sich darüber hinaus auf rechtliche Fragen aus folgenden Bereichen:

  • Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum,
  • Wohn- und Hausgeld,
  • Instandhaltung und Instandsetzung,
  • Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum,
  • Auslegung und Prüfung einer Teilungserklärung.

Darüber hinaus werden wir für Sie in allen Fragen des Pacht- und Landpachtrechts tätig.

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